§ 994 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1868 bis 31.12.9999
§ 994 ABGB seit 01.07.1868 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 6, RGBl. Nr. 62/1868.)

Stand vor dem 01.07.1868

In Kraft vom 01.07.1868 bis 01.07.1868
§ 994 ABGB seit 01.07.1868 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 6, RGBl. Nr. 62/1868.)