§ 999 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2010 bis 31.12.9999
Zinsen von Gelddarleihen sind in der nähmlichen Währung (Valuta), wie das Capital selbst, zu entrichten§ 999 ABGB seit 10.06.2010 weggefallen.

Stand vor dem 10.06.2010

In Kraft vom 01.01.1812 bis 10.06.2010
Zinsen von Gelddarleihen sind in der nähmlichen Währung (Valuta), wie das Capital selbst, zu entrichten§ 999 ABGB seit 10.06.2010 weggefallen.