§ 194 GewO 1994 (weggefallen)

Gewerbeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.9999
Pyrotechnische Scherzartikel

§ 194 GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres durch Verordnung jene pyrotechnischen Scherzartikel zu bezeichnen, auf die wegen ihrer Beschaffenheit insbesondere im Hinblick auf die in ihren Sätzen enthaltene Energie die im § 193 Abs. 2 angeführten Umstände zutreffen.

Stand vor dem 31.07.2002

In Kraft vom 19.03.1994 bis 31.07.2002
Pyrotechnische Scherzartikel

§ 194 GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres durch Verordnung jene pyrotechnischen Scherzartikel zu bezeichnen, auf die wegen ihrer Beschaffenheit insbesondere im Hinblick auf die in ihren Sätzen enthaltene Energie die im § 193 Abs. 2 angeführten Umstände zutreffen.

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