§ 61 UGB (weggefallen)

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.1939 bis 31.12.9999
(Anm§ 61 UGB seit 01.03.1939 weggefallen.: Dieser Paragraph hat in Österreich nie gegolten, Art. 1 Abs. 1 Z 1 dRGBl. I S 1999/1938.)

Stand vor dem 01.03.1939

In Kraft vom 01.03.1939 bis 01.03.1939
(Anm§ 61 UGB seit 01.03.1939 weggefallen.: Dieser Paragraph hat in Österreich nie gegolten, Art. 1 Abs. 1 Z 1 dRGBl. I S 1999/1938.)

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