§ 418 StPO (weggefallen)

Strafprozeßordnung 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
§ 418 StPO seit 31.12.2007 weggefallen. Sobald die Gründe entfallen, die den Steckbrief oder die Beschreibung veranlaßt haben, ist der Widerruf unverzüglich zu veranlassen.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 31.12.1975 bis 31.12.2007
§ 418 StPO seit 31.12.2007 weggefallen. Sobald die Gründe entfallen, die den Steckbrief oder die Beschreibung veranlaßt haben, ist der Widerruf unverzüglich zu veranlassen.

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