§ 490 UGB (weggefallen)

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
Das Rechtsverhältnis der Mitreeder untereinander bestimmt sich zunächst nach dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrage§ 490 UGB seit 31.12.2006 weggefallen. Soweit eine Vereinbarung nicht getroffen ist, finden die nachstehenden Vorschriften Anwendung.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.03.1939 bis 31.12.2006
Das Rechtsverhältnis der Mitreeder untereinander bestimmt sich zunächst nach dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrage§ 490 UGB seit 31.12.2006 weggefallen. Soweit eine Vereinbarung nicht getroffen ist, finden die nachstehenden Vorschriften Anwendung.

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