§ 6 RAO (weggefallen)

Rechtsanwaltsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1986 bis 31.12.9999
§. 6 RAO. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 556/1985)

seit 01.01.1986 weggefallen

Stand vor dem 01.01.1986

In Kraft vom 01.01.1986 bis 01.01.1986
§. 6 RAO. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 556/1985)

seit 01.01.1986 weggefallen

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