§ 22a E-ControlG (weggefallen)

Energie-Control-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2021 bis 31.12.9999
Die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte melden diese der Regulierungsbehörde§ 22a E-ControlG seit 27.07.2021 weggefallen. Die Regulierungsbehörde hat ein öffentliches Ladepunkteregister zu führen, das soweit verfügbar die Ortsangaben für öffentlich zugängliche Ladepunkte enthält und allen Nutzern in offener und nichtdiskriminierender Weise zugänglich zu machen ist.

Stand vor dem 27.07.2021

In Kraft vom 27.07.2017 bis 27.07.2021
Die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte melden diese der Regulierungsbehörde§ 22a E-ControlG seit 27.07.2021 weggefallen. Die Regulierungsbehörde hat ein öffentliches Ladepunkteregister zu führen, das soweit verfügbar die Ortsangaben für öffentlich zugängliche Ladepunkte enthält und allen Nutzern in offener und nichtdiskriminierender Weise zugänglich zu machen ist.

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