§ 9b AufnVVO (weggefallen)

Aufnahmsverfahrensverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.01.2019 bis 31.12.9999
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden§ 9b AufnVVO seit 09.01.2019 weggefallen.

Stand vor dem 09.01.2019

In Kraft vom 01.04.2017 bis 09.01.2019
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden§ 9b AufnVVO seit 09.01.2019 weggefallen.

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