§ 32 IG 2015 In- und Außerkrafttreten

Islamgesetz 2015

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2021 bis 31.12.9999

(1) Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam als Religionsgesellschaft, RGBl 159/1912 idF BGBl. 144/1988 (Anm.: richtig: idF BGBl. Nr. 164/1988), zuletzt geändert durch das Bundesministeriengesetz 2014, BGBl. I Nr. 11/2014, außer Kraft.

(2) § 5 Abs. 2 und 2a, § 7 Z 3 bis 5, § 23 Abs. 5, § 24 Abs. 1, die §§ 25 und 30 samt Überschriften sowie die Bezeichnung des § 32 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 146/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 26.07.2021

In Kraft vom 31.03.2015 bis 26.07.2021

(1) Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam als Religionsgesellschaft, RGBl 159/1912 idF BGBl. 144/1988 (Anm.: richtig: idF BGBl. Nr. 164/1988), zuletzt geändert durch das Bundesministeriengesetz 2014, BGBl. I Nr. 11/2014, außer Kraft.

(2) § 5 Abs. 2 und 2a, § 7 Z 3 bis 5, § 23 Abs. 5, § 24 Abs. 1, die §§ 25 und 30 samt Überschriften sowie die Bezeichnung des § 32 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 146/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten