§ 79e AllgStrSchV (weggefallen)

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Der Bewilligungsinhaber hat jährlich der Behörde einen Betriebsbericht zu übermitteln, der Informationen zu allen wesentlichen Betriebsvorgängen enthält§ 79e AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. Dazu zählen insbesondere:

1.

Bilanzierung der eingegangenen radioaktiven Abfälle;

2.

Bilanzierung der eingegangenen ausgedienten Strahlenquellen;

3.

Bilanzierung der neu konditionierten Abfallfässer;

4.

aktuelle Zwischenlagerbelegung;

5.

radioaktive Abfälle, die mit der derzeit vorhandenen Technik nicht aufgearbeitet werden können;

6.

Ergebnisse der Personendosis-, Arbeitsplatz- und Umgebungsüberwachung;

7.

wesentliche sicherheitsrelevante und meldepflichtige Ereignisse;

8.

Bilanzierung von Ableitungen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe;

9.

Bilanzierung von freigegebenen radioaktiven Stoffen.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 12.02.2015 bis 31.07.2020
Der Bewilligungsinhaber hat jährlich der Behörde einen Betriebsbericht zu übermitteln, der Informationen zu allen wesentlichen Betriebsvorgängen enthält§ 79e AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. Dazu zählen insbesondere:

1.

Bilanzierung der eingegangenen radioaktiven Abfälle;

2.

Bilanzierung der eingegangenen ausgedienten Strahlenquellen;

3.

Bilanzierung der neu konditionierten Abfallfässer;

4.

aktuelle Zwischenlagerbelegung;

5.

radioaktive Abfälle, die mit der derzeit vorhandenen Technik nicht aufgearbeitet werden können;

6.

Ergebnisse der Personendosis-, Arbeitsplatz- und Umgebungsüberwachung;

7.

wesentliche sicherheitsrelevante und meldepflichtige Ereignisse;

8.

Bilanzierung von Ableitungen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe;

9.

Bilanzierung von freigegebenen radioaktiven Stoffen.

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