§ 18 VVO Pflichten für Einweggeschirr und -besteck

Verpackungsverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2021 bis 31.12.9999

Hersteller und Importeure von Einweggeschirr und -besteck haben für dieses die Bestimmungen über Haushaltsverpackungen einzuhalten.

Stand vor dem 29.12.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 29.12.2021

Hersteller und Importeure von Einweggeschirr und -besteck haben für dieses die Bestimmungen über Haushaltsverpackungen einzuhalten.

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