Pendlerverordnung (PV) Fundstelle

Pendlerverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.11.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 276/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 154/2014

BGBl. II Nr. 154/2014BGBl. II Nr. 324/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 16 Abs. 1 Z 6, des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e und des § 33 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2013, wird verordnet:

Stand vor dem 06.11.2019

In Kraft vom 20.09.2013 bis 06.11.2019
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 276/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 154/2014

BGBl. II Nr. 154/2014BGBl. II Nr. 324/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 16 Abs. 1 Z 6, des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e und des § 33 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2013, wird verordnet:

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