§ 119 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Juli 2013 § 72 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2013;

2.

rückwirkend mit 1. Februar 2013 § 57 Abs. 2 Z 1 und zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2013.

(2) § 57 Abs. 2 Z 2 § 119 NVGund 3 tritt rückwirkend mit Ablauf des 31 seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 2013 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 29.05.2013 bis 31.12.2019
(1) Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Juli 2013 § 72 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2013;

2.

rückwirkend mit 1. Februar 2013 § 57 Abs. 2 Z 1 und zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2013.

(2) § 57 Abs. 2 Z 2 § 119 NVGund 3 tritt rückwirkend mit Ablauf des 31 seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 2013 außer Kraft.

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