§ 14i UG (weggefallen)

Universitätsgesetz 2002

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2014 bis 31.12.9999
Für Studien, zu denen die Zulassung gemäß § 14g oder § 14h geregelt ist, ist § 66 mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Auswahlverfahren Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase zu sein hat, wenn es nach der Zulassung stattfindet§ 14i UG (weggefallen) seit 01.04.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2014

In Kraft vom 21.03.2013 bis 31.03.2014
Für Studien, zu denen die Zulassung gemäß § 14g oder § 14h geregelt ist, ist § 66 mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Auswahlverfahren Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase zu sein hat, wenn es nach der Zulassung stattfindet§ 14i UG (weggefallen) seit 01.04.2014 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten