EU/EWR - Anerkennungsverordnung (EE-AV) Fundstelle

EU/EWR - Anerkennungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.03.2023 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (EU/EWR - Anerkennungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 225/2008BGBl. II Nr. 59/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 373c Abs. 2 bis 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:

Stand vor dem 03.03.2023

In Kraft vom 01.07.2008 bis 03.03.2023

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (EU/EWR - Anerkennungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 225/2008BGBl. II Nr. 59/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 373c Abs. 2 bis 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:

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