§ 11 FSG-NV Kosten der Nachschulungen

Nachschulungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.02.2005 bis 31.12.9999

Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer

1.

(Anm.: aufgehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 196/2004)

für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen

33 und 37 Euro

2.

für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit ............. 109 Euro. In diesen Preisen sind alle Zuschläge enthalten (“Inklusivpreise”). Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.

für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit zwischen

103 und 115 Euro.

Stand vor dem 08.02.2005

In Kraft vom 01.10.2004 bis 08.02.2005

Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer

1.

(Anm.: aufgehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 196/2004)

für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen

33 und 37 Euro

2.

für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit ............. 109 Euro. In diesen Preisen sind alle Zuschläge enthalten (“Inklusivpreise”). Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.

für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit zwischen

103 und 115 Euro.

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