§ 11 Vbg. BEV

Baueingabeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 84/2007, tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

(3) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 85/2012, tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

(4) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl.Nr. 92/2016, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl.Nr. 68/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007, 85/2012, 68/2021

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2021
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 84/2007, tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

(3) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 85/2012, tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

(4) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl.Nr. 92/2016, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl.Nr. 68/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007, 85/2012, 68/2021

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