§ 6 Vbg. BEV

Baueingabeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Bauanzeige

(1) Die Bauanzeige ist bei der Behörde schriftlich einzubringenDer Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung im Sinne des § 23 BauG hat die im § 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a verlangten Angaben zu enthalten.

(2) In der Bauanzeige sind Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben.

(3) Der BauanzeigeDem Antrag sind anzuschließen:

a)

der Nachweis des Eigentums oder Baurechtes am Baugrundstück oder, wennein Übersichtsplan (§ 2 Abs. 2) im Maßstab der Antragsteller nicht selbst Eigentümer oder bauberechtigt ist, die Zustimmung des Eigentümers bzw. BauberechtigtenKatastermappe,

b)

Pläne und eine Baubeschreibung nach ein Lageplan (§ 7 § 2 Abs. 3sowie die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Berechnungen) im Maßstab 1:500,

c)

Skizzen der Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche.Geschoßumrisse im Maßstab 1:200,

d)

Skizzen aller Ansichten im Maßstab 1:200,

e)

Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f und Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze.

(4*) DerFassung § 1 Abs. 5 LGBl.Nr. 84/2007und 6 gilt sinngemäß.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2007
Bauanzeige

(1) Die Bauanzeige ist bei der Behörde schriftlich einzubringenDer Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung im Sinne des § 23 BauG hat die im § 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a verlangten Angaben zu enthalten.

(2) In der Bauanzeige sind Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben.

(3) Der BauanzeigeDem Antrag sind anzuschließen:

a)

der Nachweis des Eigentums oder Baurechtes am Baugrundstück oder, wennein Übersichtsplan (§ 2 Abs. 2) im Maßstab der Antragsteller nicht selbst Eigentümer oder bauberechtigt ist, die Zustimmung des Eigentümers bzw. BauberechtigtenKatastermappe,

b)

Pläne und eine Baubeschreibung nach ein Lageplan (§ 7 § 2 Abs. 3sowie die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Berechnungen) im Maßstab 1:500,

c)

Skizzen der Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche.Geschoßumrisse im Maßstab 1:200,

d)

Skizzen aller Ansichten im Maßstab 1:200,

e)

Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f und Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze.

(4*) DerFassung § 1 Abs. 5 LGBl.Nr. 84/2007und 6 gilt sinngemäß.

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