§ 21f SchOG

Schulorganisationsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2022 bis 31.12.9999

(Grundsatzbestimmung) Als Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der sportlichenenglischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.

Stand vor dem 31.10.2022

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.10.2022

(Grundsatzbestimmung) Als Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der sportlichenenglischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.

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