§ 6 LMV 2005 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

Lösungsmittelverordnung 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.01.2013 bis 31.12.9999

(1) Mit dieser Verordnung ist die Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG, ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S.87 umgesetzt.

(2) Mit der Verordnung BGBl. II Nr. 25/2013 ist die Richtlinie 2010/79/EU zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 304 vom 20.11.2010, S. 18 umgesetzt.

Stand vor dem 10.01.2013

In Kraft vom 30.10.2005 bis 10.01.2013

(1) Mit dieser Verordnung ist die Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG, ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S.87 umgesetzt.

(2) Mit der Verordnung BGBl. II Nr. 25/2013 ist die Richtlinie 2010/79/EU zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 304 vom 20.11.2010, S. 18 umgesetzt.

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