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Eichstellenverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.09.2011 bis 31.12.9999

(Anm.: Die Novellierungsanweisung Z 51 der Novelle BGBl. II Nr. 314/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

51. Im Anhang I wird die Wortfolge „AKKREDITIERT durch das BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT“ durch die Wortfolge „ERMÄCHTIGT durch das BUNDESAMT für EICH- und VERMESSUNGSWESEN“ ersetzt.)

Stand vor dem 27.09.2011

In Kraft vom 01.06.2004 bis 27.09.2011

(Anm.: Die Novellierungsanweisung Z 51 der Novelle BGBl. II Nr. 314/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

51. Im Anhang I wird die Wortfolge „AKKREDITIERT durch das BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT“ durch die Wortfolge „ERMÄCHTIGT durch das BUNDESAMT für EICH- und VERMESSUNGSWESEN“ ersetzt.)

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