Anl. 3 ZustV

Zulassungsstellenverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.11.2023 bis 31.12.9999

(§ 12 Abs. 1)(Paragraph 12, Absatz eins,)Antrag auf Zulassung/Bewilligung

(Anm.: Anlage 3 und die Änderungen, BGBl. II Nr. 282/2023, als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 3 und die Änderungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2023,, als PDF dokumentiert)

Stand vor dem 05.11.2023

In Kraft vom 30.03.2020 bis 05.11.2023

(§ 12 Abs. 1)(Paragraph 12, Absatz eins,)Antrag auf Zulassung/Bewilligung

(Anm.: Anlage 3 und die Änderungen, BGBl. II Nr. 282/2023, als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 3 und die Änderungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2023,, als PDF dokumentiert)

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