§ 4 FSG-GV Körpergröße

Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2013 bis 31.12.9999

(1) Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm, und bei Kraftfahrzeugen der Klassen CC(C1), C1CE(C1E), D(D1) und DDE(D1E) von mindestens 160 cm und bei Kraftfahrzeugen der Klasse A von höchstens 200 cm voraus.

(2) Personen, deren Körpergröße das im Abs. 1 angeführte Mindestmaß nicht erreicht oder Höchstmaß überschreitet, gelten unter den in § 8 Abs. 3 Z 2 oder 3 FSG angeführten Voraussetzungen als zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet, wenn dieser Mangel durch die Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden kann.

Stand vor dem 18.01.2013

In Kraft vom 01.11.1997 bis 18.01.2013

(1) Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm, und bei Kraftfahrzeugen der Klassen CC(C1), C1CE(C1E), D(D1) und DDE(D1E) von mindestens 160 cm und bei Kraftfahrzeugen der Klasse A von höchstens 200 cm voraus.

(2) Personen, deren Körpergröße das im Abs. 1 angeführte Mindestmaß nicht erreicht oder Höchstmaß überschreitet, gelten unter den in § 8 Abs. 3 Z 2 oder 3 FSG angeführten Voraussetzungen als zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet, wenn dieser Mangel durch die Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden kann.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten