§ 14 Bgld. PolStG (weggefallen)

Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 14 Bgld. Juni 1986 in KraftPolStG seit 30.04.2019 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes können bereits vor dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(3) Art. VIII EGVG tritt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2010 treten § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag und § 12 mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(5) § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 30.04.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.04.2019
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 14 Bgld. Juni 1986 in KraftPolStG seit 30.04.2019 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes können bereits vor dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(3) Art. VIII EGVG tritt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2010 treten § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag und § 12 mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(5) § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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