§ 58 TBO 2011 (weggefallen)

Bauordnung 2011 - TBO 2011, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
Die Organe der Bundespolizei haben der Behörde auf ihr Ersuchen bei der Durchsetzung von Maßnahmen nach § 35 Abs. 1 dritter Satz, gegebenenfalls in Verbindung mit § 35 Abs. 2, 3 und 4, § 46 Abs. 6 oder § 49 Abs. 4, von Maßnahmen nach § 39 Abs. 6 dritter Satz und § 41 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit § 46 Abs. 6, sowie von Maßnahmen nach § 44 Abs. 2 zweiter Satz und § 45 Abs. 2 dritter Satz im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten§ 58 TBO 2011 seit 28.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.07.2011 bis 28.02.2018
Die Organe der Bundespolizei haben der Behörde auf ihr Ersuchen bei der Durchsetzung von Maßnahmen nach § 35 Abs. 1 dritter Satz, gegebenenfalls in Verbindung mit § 35 Abs. 2, 3 und 4, § 46 Abs. 6 oder § 49 Abs. 4, von Maßnahmen nach § 39 Abs. 6 dritter Satz und § 41 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit § 46 Abs. 6, sowie von Maßnahmen nach § 44 Abs. 2 zweiter Satz und § 45 Abs. 2 dritter Satz im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten§ 58 TBO 2011 seit 28.02.2018 weggefallen.

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