§ 32 A-QSG (weggefallen)

Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2016 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut§ 32 A-QSG seit 30.09.2016 weggefallen. Mit der Vollziehung des § 20 Abs. 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Stand vor dem 30.09.2016

In Kraft vom 30.01.2010 bis 30.09.2016
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut§ 32 A-QSG seit 30.09.2016 weggefallen. Mit der Vollziehung des § 20 Abs. 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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