§ 47 Kfl-Bef Bed Sprachliche Gleichbehandlung

Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.06.2018 bis 31.12.9999

Das Unternehmen übernimmt keine GewährSoweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen gilt die gewählte Form für die Durchführungbeide Geschlechter. Bei der fahrplanmäßigen Fahrt. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Schäden,Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die durch Verspätung oder durch den Ausfall von Fahrten entstehenjeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand vor dem 19.06.2018

In Kraft vom 19.01.2001 bis 19.06.2018

Das Unternehmen übernimmt keine GewährSoweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen gilt die gewählte Form für die Durchführungbeide Geschlechter. Bei der fahrplanmäßigen Fahrt. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Schäden,Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die durch Verspätung oder durch den Ausfall von Fahrten entstehenjeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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