Adressregisterverordnung (AdrRegV) Fundstelle (weggefallen)

Adressregisterverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.02.2016 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Inhalt
und Struktur der Angaben des Adressregisters und über den
Kostenersatz für Abfragen und Auszüge aus dem Adressregister
(Adressregisterverordnung (AdrRegV)StF: BGBl. II Nr. 218/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 395/2007

BGBl. II Nr. 57/2009

BGBl. II Nr. 51/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 9a Abs Fundstelle seit 19.02.2016 weggefallen. 4 und 47a des Vermessungsgesetzes – VermG, BGBl. Nr. 306/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2004, wird – hinsichtlich des § 1 Abs. 2 Z 4 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, hinsichtlich des § 1 Abs. 1 Z 8 und Abs. 2 Z 8 und 9 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und hinsichtlich der §§ 2 bis 8 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:

Stand vor dem 19.02.2016

In Kraft vom 21.07.2005 bis 19.02.2016
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Inhalt
und Struktur der Angaben des Adressregisters und über den
Kostenersatz für Abfragen und Auszüge aus dem Adressregister
(Adressregisterverordnung (AdrRegV)StF: BGBl. II Nr. 218/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 395/2007

BGBl. II Nr. 57/2009

BGBl. II Nr. 51/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 9a Abs Fundstelle seit 19.02.2016 weggefallen. 4 und 47a des Vermessungsgesetzes – VermG, BGBl. Nr. 306/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2004, wird – hinsichtlich des § 1 Abs. 2 Z 4 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, hinsichtlich des § 1 Abs. 1 Z 8 und Abs. 2 Z 8 und 9 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und hinsichtlich der §§ 2 bis 8 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:

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