ADN-Verordnung (ADNVO) Fundstelle (weggefallen)

ADN-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.05.2011 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen (ADN-Verordnung (ADNVO)StF: BGBl. II Nr. 13/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 170/2006

BGBl. II Nr. 356/2006

BGBl. II Nr. 292/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22 Fundstelle seit 20.05.2011 weggefallen. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, CELEX-Nr. 31998L0034, wird auf Grund der §§ 5, 9, 12, 13, 14, 16, 35, 40, 103, 109 und 119 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2003, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres und für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

Stand vor dem 20.05.2011

In Kraft vom 01.01.2005 bis 20.05.2011
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen (ADN-Verordnung (ADNVO)StF: BGBl. II Nr. 13/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 170/2006

BGBl. II Nr. 356/2006

BGBl. II Nr. 292/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22 Fundstelle seit 20.05.2011 weggefallen. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, CELEX-Nr. 31998L0034, wird auf Grund der §§ 5, 9, 12, 13, 14, 16, 35, 40, 103, 109 und 119 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2003, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres und für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

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