§ 3 ADNVO (weggefallen)

ADN-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.05.2011 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, BGBl. II Nr. 429/2002§ 3 ADNVO außer Kraftseit 20.05.2011 weggefallen.

Stand vor dem 20.05.2011

In Kraft vom 01.01.2005 bis 20.05.2011
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, BGBl. II Nr. 429/2002§ 3 ADNVO außer Kraftseit 20.05.2011 weggefallen.

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