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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, BGBl. II Nr. 429/2002§ 3 ADNVO außer Kraftseit 20.05.2011 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 429 aus 2002, außer Kraft.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, BGBl. II Nr. 429/2002§ 3 ADNVO außer Kraftseit 20.05.2011 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 429 aus 2002, außer Kraft.