Anl. 6 AVV (weggefallen)

Abfallverbrennungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
(zu § 13 und § 13a)Emissionserklärungen
gemäß § 13 und § 13a der Abfallverbrennungsverordnung –Anl. 6 AVV

In den Emissionserklärungen sind folgende Stamm- und Bewegungsdaten anzugeben:

  1. A AStammdaten
    1. 1.Ziffer einsName, Anschrift (Sitz) des Anlageninhabers sowie die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, einschließlich einer Telefaxnummer
    2. 2.Ziffer 2sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Ergänzungsregisternummer
    3. 3.Ziffer 3Branchencode vierstellig
    4. 4.Ziffer 4Adressen und Bezeichnungen der Standorte – bei mobilen (Mit)Verbrennungsanlagen einschließlich derjenigen, an denen die Tätigkeit ausgeübt wird
    5. 5.Ziffer 5Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern), auf denen sich der jeweilige Standort befindet, ÖSTAT-Gemeindekennzahl (wird vom System aus den Angaben zur Standortadresse generiert)
    6. 6.Ziffer 6die Behandlungsverfahren, die am jeweiligen Standort durchgeführt werden
    7. 7.Ziffer 7die gesamte Betriebsanlage für jeden Standort des Anlageninhabers
    8. 8.Ziffer 8jede einzelne (Mit)Verbrennungsanlage
    9. 9.Ziffer 9die einzelnen Linien einer (Mit)Verbrennungsanlage, soweit zutreffend
    10. 10.Ziffer 10relevante Anlagen, aus denen Abfälle in die (Mit)Verbrennungsanlage eingebracht werden oder in die Abfälle aus der (Mit)Verbrennungsanlage gebracht werden
    11. 11.Ziffer 11für jede Anlage gemäß Z 7 bis 10 sind weiters anzugeben:für jede Anlage gemäß Ziffer 7, bis 10 sind weiters anzugeben:
      1. a)Litera adie Anlagentypen (Mehrfachnennungen möglich; bei der gesamten Betriebsanlage müssen nur die wesentlichen Anlagentypen angegeben werden)
      2. b)Litera bab 1. Jänner 2009 die Grundfläche der jeweiligen Anlage mit den zugehörigen (untergeordneten) Anlagenteilen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte
      3. c)Litera csoweit zutreffend: Kennzeichnung als Berichtseinheit mit Angabe des Typs der Berichtseinheit (Berichtseinheit für Luftemissionen – BE-_AVV, Berichtseinheit für Abfall-Input-Output-Meldungen – BE__ABIL, Berichtseinheit für Emissionen in das Wasser – BE_WAV)
    12. 12.Ziffer 12Darstellung der Beziehungen der Anlagen gemäß Z 8 bis 10 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Z 7 durch Verwendung der Attribute „gehört zu“ und „besteht aus“Darstellung der Beziehungen der Anlagen gemäß Ziffer 8, bis 10 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Ziffer 7, durch Verwendung der Attribute „gehört zu“ und „besteht aus“
sowie die zugehörigen Identifikationsnummern seit 31.12.2024 weggefallen.
  1. B BLuftemissionserklärung
    1. 1.Ziffer einsEmissionserklärung:Typ der Berichtseinheit*1, Name der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist*1, GLN der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist*1, Standortbezeichnung*1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (Änderung nur durch Behörde möglich), Erklärungszeitraum
    2. 2.Ziffer 2Anlageninhaber*1:GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
    3. 3.Ziffer 3Kontaktperson:Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
    4. 4.Ziffer 4Standort und Bezeichnung*1:GLN, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
    5. 5.Ziffer 5Linien*1 und (Mit)Verbrennungsanlagen*1:Anlagen-GLN, Anlagen-Name, Beziehung zwischen den Anlagen („gehört zu“ und „besteht aus“), Koordinaten der Eckpunkte (ab 1. Jänner 2009)
    6. 6.Ziffer 6Beziehung zu den Anlagen für die Abfall-Input-Output-Meldungen (BE_ABIL):GLN der Anlagen, die als BE_ABIL gekennzeichnet sind*1, Name der Anlagen, die als BE_ABIL gekennzeichnet sind*1, prozentuelle Aufteilung des Abfallinputs im Falle einer übergeordneten BE_ABIL
    7. 7.Ziffer 7Art der Anlage:Anlagentyp*1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002Anlagentyp*1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Ziffer eins, AWG 2002
    8. 8.Ziffer 8Emissionsquelle:Maximale Schornstein-Austrittstemperatur der Abgase bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in °C, Abgasvolumenstrom bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in Normkubikmeter pro Stunde trocken, O2-Gehalt des Abgasvolumenstroms in Volumsprozent bezogen auf Normkubikmeter pro Stunde trocken; oberer lichter Querschnitt des Schornsteins in m², Austrittshöhe der Emissionen des Schornsteins über dem Boden in m
    9. 9.Ziffer 9Auslegungsbrennstoffe:Auslegungsbrennstoff, Brennstoffkategorie, nähere Bezeichnung
    10. 10.Ziffer 10Genehmigung:Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 5, 6 und 12 AVVZulassung von Abweichungen gemäß Paragraph 7, Absatz eins bis 5, Paragraph 9, Absatz 5,, 6 und 12 AVV
    11. 11.Ziffer 11Betriebsdaten:Betriebsstunden je Jahr, Emissionsverhalten
    12. 12.Ziffer 12Eingesetzte Brennstoffe:Bezeichnung, Herkunft, Jahresmenge (Monatsmenge bei Dampfkesselanlagen ab einer Gesamtbrennstoffwärmeleistung von 30 MW), durchschnittlicher Heizwert, mittlerer Masseanteil emissionsrelevanter Komponenten (optional nähere Angaben zur Herkunft des Brennstoffs, sofern in der Genehmigung nicht anders vorgesehen)
    13. 13.Ziffer 13Eingesetzte Abfälle:Bezeichnung*2, Jahresmenge*2, gegebenenfalls die Kennung(en) des(r) Beurteilungsnachweis(e), GLN der BE_ABIL*1, Aufschlüsselung der eingesetzten Menge nach der Herkunft*2
    14. 14.Ziffer 14Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe:Brennstoff, Schadstoff, Sauerstoffbezug in Volumsprozent, Schadstoffgrenzwert, Gültigkeit des Grenzwerts – sofern dieser nicht ganzjährig gültig ist, Sauerstoffbezug und Schadstoffgrenzwerte beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
    15. 15.Ziffer 15Emissionen luftverunreinigender Stoffe:Schadstoff, Ermittlungsart, Sauerstoffbezug in Volumsprozent; Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei kontinuierlicher Messung als Monatsmittelwert (bei Dampfkesselanlagen erst ab einer Brennstoffwärmeleistung von 30 MW; für kleinere Dampfkesselanlagen Jahresmittelwert, sofern in der Genehmigung nicht eine Monatsangabe vorgeschrieben ist); Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei diskontinuierlicher Messung als Mittelwert aus den Einzelmessungen; Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen im Falle von kontinuierlich zu überwachenden Parametern als Monatsangabe (bei Dampfkesselanlagen erst ab einer Brennstoffwärmeleistung von 30 MW; für kleinere Dampfkesselanlagen Jahresangabe, sofern in der Genehmigung nicht eine Monatsangabe vorgeschrieben ist), in allen anderen Fällen Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen als Jahresangabe; Sauerstoffbezug und Konzentration beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
    16. 16.Ziffer 16Angaben zur Abgasreinigungsanlage:Angabe, ob eine Abgasreinigungsanlage vorhanden ist, Art der Abgasreinigungsanlage, abzuscheidende luftverunreinigende Schadstoffe, meldepflichtige Ausfallzeiten im Erklärungszeitraum je Ereignis, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
    17. 17.Ziffer 17Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen in die Luft:Schadstoff: Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
    18. 18.Ziffer 18Ergebnisse der Prüfung gemäß § 15 AVV:Ergebnisse der Prüfung gemäß Paragraph 15, AVV:Prüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß § 3 Z 5 AVV, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger MängelPrüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß Paragraph 3, Ziffer 5, AVV, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger Mängel
    19. 19.Ziffer 19Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:Name, Organisation
    20. 20.Ziffer 20Dateianhänge:Dateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 5, 6 und 12 AVVDateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Ziffer eins, AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß Paragraph 7, Absatz eins bis 5, Paragraph 9, Absatz 5,, 6 und 12 AVV

  1. C CWasseremissionserklärung
    1. 1.Ziffer einsEmissionserklärung:Typ der Berichtseinheit*1, Name der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist*1, GLN der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist*1, Standortbezeichnung*1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (nur durch die Behörde änderbar), Erklärungszeitraum
    2. 2.Ziffer 2Anlageninhaber*1:GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
    3. 3.Ziffer 3Kontaktperson:Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
    4. 4.Ziffer 4Standort*1:GLN des Anlagenstandortes, Bezeichnung, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
    5. 5.Ziffer 5Art und Zweck der Abwasserreinigungsanlage:Art der Anlage, Zweck der Anlage, Tagesabwassermenge in m³, Betriebsstunden je Jahr, Direkt- oder Indirekteinleiter
    6. 6.Ziffer 6Wasserverunreinigende Stoffe:Grenzwerte für Konzentrationen und Frachten für Abwasserinhaltsstoffe
    7. 7.Ziffer 7Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:Abwasserinhaltsstoff, Datum, Ursache
    8. 8.Ziffer 8Emissionen:Jahresfracht
    9. 9.Ziffer 9Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:Name, Organisation
    10. 10.Ziffer 10Dateianhänge:Dateiname, Bezeichnung

______________________________________

Ad *1) Wird aus dem Stammdatenregister automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.

Ad *2) Wird aus der Abfall-Input-Output-Meldung automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.2024
(zu § 13 und § 13a)Emissionserklärungen
gemäß § 13 und § 13a der Abfallverbrennungsverordnung –Anl. 6 AVV

In den Emissionserklärungen sind folgende Stamm- und Bewegungsdaten anzugeben:

  1. A AStammdaten
    1. 1.Ziffer einsName, Anschrift (Sitz) des Anlageninhabers sowie die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, einschließlich einer Telefaxnummer
    2. 2.Ziffer 2sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Ergänzungsregisternummer
    3. 3.Ziffer 3Branchencode vierstellig
    4. 4.Ziffer 4Adressen und Bezeichnungen der Standorte – bei mobilen (Mit)Verbrennungsanlagen einschließlich derjenigen, an denen die Tätigkeit ausgeübt wird
    5. 5.Ziffer 5Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern), auf denen sich der jeweilige Standort befindet, ÖSTAT-Gemeindekennzahl (wird vom System aus den Angaben zur Standortadresse generiert)
    6. 6.Ziffer 6die Behandlungsverfahren, die am jeweiligen Standort durchgeführt werden
    7. 7.Ziffer 7die gesamte Betriebsanlage für jeden Standort des Anlageninhabers
    8. 8.Ziffer 8jede einzelne (Mit)Verbrennungsanlage
    9. 9.Ziffer 9die einzelnen Linien einer (Mit)Verbrennungsanlage, soweit zutreffend
    10. 10.Ziffer 10relevante Anlagen, aus denen Abfälle in die (Mit)Verbrennungsanlage eingebracht werden oder in die Abfälle aus der (Mit)Verbrennungsanlage gebracht werden
    11. 11.Ziffer 11für jede Anlage gemäß Z 7 bis 10 sind weiters anzugeben:für jede Anlage gemäß Ziffer 7, bis 10 sind weiters anzugeben:
      1. a)Litera adie Anlagentypen (Mehrfachnennungen möglich; bei der gesamten Betriebsanlage müssen nur die wesentlichen Anlagentypen angegeben werden)
      2. b)Litera bab 1. Jänner 2009 die Grundfläche der jeweiligen Anlage mit den zugehörigen (untergeordneten) Anlagenteilen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte
      3. c)Litera csoweit zutreffend: Kennzeichnung als Berichtseinheit mit Angabe des Typs der Berichtseinheit (Berichtseinheit für Luftemissionen – BE-_AVV, Berichtseinheit für Abfall-Input-Output-Meldungen – BE__ABIL, Berichtseinheit für Emissionen in das Wasser – BE_WAV)
    12. 12.Ziffer 12Darstellung der Beziehungen der Anlagen gemäß Z 8 bis 10 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Z 7 durch Verwendung der Attribute „gehört zu“ und „besteht aus“Darstellung der Beziehungen der Anlagen gemäß Ziffer 8, bis 10 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Ziffer 7, durch Verwendung der Attribute „gehört zu“ und „besteht aus“
sowie die zugehörigen Identifikationsnummern seit 31.12.2024 weggefallen.
  1. B BLuftemissionserklärung
    1. 1.Ziffer einsEmissionserklärung:Typ der Berichtseinheit*1, Name der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist*1, GLN der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist*1, Standortbezeichnung*1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (Änderung nur durch Behörde möglich), Erklärungszeitraum
    2. 2.Ziffer 2Anlageninhaber*1:GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
    3. 3.Ziffer 3Kontaktperson:Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
    4. 4.Ziffer 4Standort und Bezeichnung*1:GLN, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
    5. 5.Ziffer 5Linien*1 und (Mit)Verbrennungsanlagen*1:Anlagen-GLN, Anlagen-Name, Beziehung zwischen den Anlagen („gehört zu“ und „besteht aus“), Koordinaten der Eckpunkte (ab 1. Jänner 2009)
    6. 6.Ziffer 6Beziehung zu den Anlagen für die Abfall-Input-Output-Meldungen (BE_ABIL):GLN der Anlagen, die als BE_ABIL gekennzeichnet sind*1, Name der Anlagen, die als BE_ABIL gekennzeichnet sind*1, prozentuelle Aufteilung des Abfallinputs im Falle einer übergeordneten BE_ABIL
    7. 7.Ziffer 7Art der Anlage:Anlagentyp*1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002Anlagentyp*1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Ziffer eins, AWG 2002
    8. 8.Ziffer 8Emissionsquelle:Maximale Schornstein-Austrittstemperatur der Abgase bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in °C, Abgasvolumenstrom bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in Normkubikmeter pro Stunde trocken, O2-Gehalt des Abgasvolumenstroms in Volumsprozent bezogen auf Normkubikmeter pro Stunde trocken; oberer lichter Querschnitt des Schornsteins in m², Austrittshöhe der Emissionen des Schornsteins über dem Boden in m
    9. 9.Ziffer 9Auslegungsbrennstoffe:Auslegungsbrennstoff, Brennstoffkategorie, nähere Bezeichnung
    10. 10.Ziffer 10Genehmigung:Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 5, 6 und 12 AVVZulassung von Abweichungen gemäß Paragraph 7, Absatz eins bis 5, Paragraph 9, Absatz 5,, 6 und 12 AVV
    11. 11.Ziffer 11Betriebsdaten:Betriebsstunden je Jahr, Emissionsverhalten
    12. 12.Ziffer 12Eingesetzte Brennstoffe:Bezeichnung, Herkunft, Jahresmenge (Monatsmenge bei Dampfkesselanlagen ab einer Gesamtbrennstoffwärmeleistung von 30 MW), durchschnittlicher Heizwert, mittlerer Masseanteil emissionsrelevanter Komponenten (optional nähere Angaben zur Herkunft des Brennstoffs, sofern in der Genehmigung nicht anders vorgesehen)
    13. 13.Ziffer 13Eingesetzte Abfälle:Bezeichnung*2, Jahresmenge*2, gegebenenfalls die Kennung(en) des(r) Beurteilungsnachweis(e), GLN der BE_ABIL*1, Aufschlüsselung der eingesetzten Menge nach der Herkunft*2
    14. 14.Ziffer 14Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe:Brennstoff, Schadstoff, Sauerstoffbezug in Volumsprozent, Schadstoffgrenzwert, Gültigkeit des Grenzwerts – sofern dieser nicht ganzjährig gültig ist, Sauerstoffbezug und Schadstoffgrenzwerte beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
    15. 15.Ziffer 15Emissionen luftverunreinigender Stoffe:Schadstoff, Ermittlungsart, Sauerstoffbezug in Volumsprozent; Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei kontinuierlicher Messung als Monatsmittelwert (bei Dampfkesselanlagen erst ab einer Brennstoffwärmeleistung von 30 MW; für kleinere Dampfkesselanlagen Jahresmittelwert, sofern in der Genehmigung nicht eine Monatsangabe vorgeschrieben ist); Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei diskontinuierlicher Messung als Mittelwert aus den Einzelmessungen; Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen im Falle von kontinuierlich zu überwachenden Parametern als Monatsangabe (bei Dampfkesselanlagen erst ab einer Brennstoffwärmeleistung von 30 MW; für kleinere Dampfkesselanlagen Jahresangabe, sofern in der Genehmigung nicht eine Monatsangabe vorgeschrieben ist), in allen anderen Fällen Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen als Jahresangabe; Sauerstoffbezug und Konzentration beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
    16. 16.Ziffer 16Angaben zur Abgasreinigungsanlage:Angabe, ob eine Abgasreinigungsanlage vorhanden ist, Art der Abgasreinigungsanlage, abzuscheidende luftverunreinigende Schadstoffe, meldepflichtige Ausfallzeiten im Erklärungszeitraum je Ereignis, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
    17. 17.Ziffer 17Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen in die Luft:Schadstoff: Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
    18. 18.Ziffer 18Ergebnisse der Prüfung gemäß § 15 AVV:Ergebnisse der Prüfung gemäß Paragraph 15, AVV:Prüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß § 3 Z 5 AVV, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger MängelPrüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß Paragraph 3, Ziffer 5, AVV, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger Mängel
    19. 19.Ziffer 19Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:Name, Organisation
    20. 20.Ziffer 20Dateianhänge:Dateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 5, 6 und 12 AVVDateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Ziffer eins, AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß Paragraph 7, Absatz eins bis 5, Paragraph 9, Absatz 5,, 6 und 12 AVV

  1. C CWasseremissionserklärung
    1. 1.Ziffer einsEmissionserklärung:Typ der Berichtseinheit*1, Name der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist*1, GLN der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist*1, Standortbezeichnung*1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (nur durch die Behörde änderbar), Erklärungszeitraum
    2. 2.Ziffer 2Anlageninhaber*1:GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
    3. 3.Ziffer 3Kontaktperson:Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
    4. 4.Ziffer 4Standort*1:GLN des Anlagenstandortes, Bezeichnung, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
    5. 5.Ziffer 5Art und Zweck der Abwasserreinigungsanlage:Art der Anlage, Zweck der Anlage, Tagesabwassermenge in m³, Betriebsstunden je Jahr, Direkt- oder Indirekteinleiter
    6. 6.Ziffer 6Wasserverunreinigende Stoffe:Grenzwerte für Konzentrationen und Frachten für Abwasserinhaltsstoffe
    7. 7.Ziffer 7Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:Abwasserinhaltsstoff, Datum, Ursache
    8. 8.Ziffer 8Emissionen:Jahresfracht
    9. 9.Ziffer 9Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:Name, Organisation
    10. 10.Ziffer 10Dateianhänge:Dateiname, Bezeichnung

______________________________________

Ad *1) Wird aus dem Stammdatenregister automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.

Ad *2) Wird aus der Abfall-Input-Output-Meldung automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.

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