§ 29 AbpVO (weggefallen)

Abfallbehandlungspflichtenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.10.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt.Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft, soweit Absatz 2, nicht anderes bestimmt.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 3 bis 13 und der § 23 Abs. 2 treten mit 13. August 2005 in Kraft.Die Paragraphen 3 bis 13 und der Paragraph 23, Absatz 2, treten mit 13. August 2005 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 10 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2006 außer Kraft.Paragraph 10, Absatz 2, dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2006 außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 5 und 6, § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und 4, § 9 Abs. 5 und 6, § 12, § 13 Abs. 3, § 30 und Anhang 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 363/2006 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt § 13 Abs. 9 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 5 und 6, Paragraph 4, Absatz 4,, Paragraph 8, Absatz 3 und 4, Paragraph 9, Absatz 5 und 6, Paragraph 12,, Paragraph 13, Absatz 3,, Paragraph 30 und Anhang 1 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2006, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt Paragraph 13, Absatz 9, außer Kraft.
§ 29 AbpVO seit 06.10.2017 weggefallen.

Stand vor dem 06.10.2017

In Kraft vom 26.09.2006 bis 06.10.2017
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt.Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft, soweit Absatz 2, nicht anderes bestimmt.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 3 bis 13 und der § 23 Abs. 2 treten mit 13. August 2005 in Kraft.Die Paragraphen 3 bis 13 und der Paragraph 23, Absatz 2, treten mit 13. August 2005 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 10 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2006 außer Kraft.Paragraph 10, Absatz 2, dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2006 außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 5 und 6, § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und 4, § 9 Abs. 5 und 6, § 12, § 13 Abs. 3, § 30 und Anhang 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 363/2006 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt § 13 Abs. 9 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 5 und 6, Paragraph 4, Absatz 4,, Paragraph 8, Absatz 3 und 4, Paragraph 9, Absatz 5 und 6, Paragraph 12,, Paragraph 13, Absatz 3,, Paragraph 30 und Anhang 1 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2006, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt Paragraph 13, Absatz 9, außer Kraft.
§ 29 AbpVO seit 06.10.2017 weggefallen.

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