§ 25 KartG 2005 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Kartellgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Rechtsvorschriften, die Preise, Preisgrenzen oder Kalkulationsrichtlinien festsetzen oder zu ihrer Festsetzung ermächtigen, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.

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In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Rechtsvorschriften, die Preise, Preisgrenzen oder Kalkulationsrichtlinien festsetzen oder zu ihrer Festsetzung ermächtigen, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.