§ 40 KartG 2005 Amtsparteien

Kartellgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt haben als Amtspartei Parteistellung auch dann, wenn sie nicht Antragsteller sind.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt haben als Amtspartei Parteistellung auch dann, wenn sie nicht Antragsteller sind.