§ 93 KartG 2005 Sprachliche Gleichbehandlung

Kartellgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.