Anl. 1 AWG 2002

Abfallwirtschaftsgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.02.2011 bis 31.12.9999

Q1 Nachstehend nicht näher beschriebeneBeispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Maßnahmen, die sich auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung auswirken können

1.

Einsatz von Planungsmaßnahmen oder sonstigen wirtschaftlichen Instrumenten, die die Effizienz der Ressourcennutzung fördern;

2.

Förderung einschlägiger Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, umweltfreundlichere und weniger abfallintensive Produkte und Technologien hervorzubringen, sowie Verbreitung und Einsatz dieser Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung;

3.

Entwicklung wirksamer und aussagekräftiger Indikatoren für die Umweltbelastungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung als Beitrag zur Vermeidung der Abfallerzeugung auf sämtlichen Ebenen;

Maßnahmen, die sich auf die Konzeptions-, Produktions- oderund Vertriebsphase auswirken können

4.

Förderung von Ökodesign (systematische Einbeziehung von Umweltaspekten in das Produktdesign mit dem Ziel, die Umweltbilanz des Produkts über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern) und von Mehrwegverpackungen;

5.

Bereitstellung von Informationen über Techniken zur Abfallvermeidung im Hinblick auf einen erleichterten Einsatz des Standes der Technik in der Industrie;

6.

Schulungsmaßnahmen für die zuständigen Behörden hinsichtlich der Einbeziehung der Abfallvermeidungsanforderungen bei der Erteilung von Genehmigungen für Behandlungsanlagen und für IPPC-Anlagen;

7.

Einbeziehung von Maßnahmen zur Vermeidung der Abfallerzeugung in Anlagen, die nicht unter die Richtlinie 2008/1/EG fallen, zB Maßnahmen zur Bewertung der Abfallvermeidung und zur Aufstellung von Plänen;

8.

Sensibilisierungsmaßnahmen oder Unterstützung von Unternehmen bei der Finanzierung, Entscheidungsfindung oder Ähnliches, insbesondere Maßnahmen, die sich gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen richten und auf bewährte Netzwerke des Wirtschaftslebens zurückgreifen;

9.

Rückgriff auf freiwillige Vereinbarungen, Verbraucher- und Herstellergremien oder branchenbezogene Verhandlungen, damit die jeweiligen Unternehmen oder Branchen eigene Abfallvermeidungspläne und -ziele festlegen oder abfallintensive Produkte oder Verpackungen verbessern;

10.

Förderung von Umweltmanagementsystemen wie EMAS und ISO 14001;

Verbraucherrückstände

Q2 Nicht den Normen entsprechende Produkte

Q3 Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist Q4 Unabsichtlich ausgebrachte oder verlorene oder von einem

sonstigen Zwischenfall betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe, Anlageteile usw.Maßnahmen, die bei einem solchen Zwischenfall kontaminiert worden sind

Q5 Infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder

verschmutzte Stoffe (zB Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter)

Q6 Nichtverwendbare Elemente (zB verbrauchte Batterien, Katalysatoren)

Q7 Unverwendbar gewordene Stoffe (zB kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze)

Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren (zB Schlacken, Destillationsrückstände)

Q9 Rückstände von Verfahren zur Bekämpfung der Verunreinigung (zB Gaswaschschlamm, Luftfilterrückstand, verbrauchte Filter) Q10 Bei maschineller und spanender Formgebung anfallende Rückstände

(zB Drehsich auf die Verbrauchs- und Fräsespäne)Nutzungsphase auswirken können

Q11 Bei der Förderung und der Aufbereitung von Rohstoffen anfallende

Rückstände (zB im Bergbau, bei der Erdölförderung) Q12 Kontaminierte Stoffe (zB mit PCB verschmutztes Öl) Q13 Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich

verboten ist

Q14 Produkte, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet

werden (zB in der Landwirtschaft, den privaten Haushalten, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten)

Q15 Kontaminierte Stoffe oder Produkte, die bei der Sanierung von

Böden anfallen

Q16 Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der oben

erwähnten Gruppen angehören

11.

Wirtschaftliche Instrumente, zB Anreize für umweltfreundlichen Einkauf oder die Einführung eines vom Verbraucher zu zahlenden Aufpreises für einen Verpackungsartikel oder Verpackungsteil, der sonst unentgeltlich bereitgestellt werden würde;

12.

Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationen für die breite Öffentlichkeit oder eine bestimmte Verbrauchergruppe;

13.

Förderung von Ökozeichen;

14.

Vereinbarungen mit der Industrie, wie der Rückgriff auf Produktgremien etwa nach dem Vorbild der integrierten Produktpolitik, oder mit dem Einzelhandel über die Bereitstellung von Informationen über Abfallvermeidung und umweltfreundliche Produkte;

15.

Einbeziehung von Kriterien des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung in Ausschreibungen des öffentlichen und privaten Beschaffungswesens im Sinne des Handbuchs für eine umweltgerechte öffentliche Beschaffung, das von der Kommission am 29. Oktober 2004 veröffentlicht wurde;

16.

Förderung der Wiederverwendung oder Reparatur geeigneter Abfälle, vor allem durch den Einsatz pädagogischer, wirtschaftlicher, logistischer oder anderer Maßnahmen wie Unterstützung oder Einrichtung von Zentren und Netzen für Reparatur und Wiederverwendung, insbesondere in dicht besiedelten Regionen. Dabei ist auf die Schaffung von „Green Jobs“ Bedacht zu nehmen.

Stand vor dem 15.02.2011

In Kraft vom 02.11.2002 bis 15.02.2011

Q1 Nachstehend nicht näher beschriebeneBeispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Maßnahmen, die sich auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung auswirken können

1.

Einsatz von Planungsmaßnahmen oder sonstigen wirtschaftlichen Instrumenten, die die Effizienz der Ressourcennutzung fördern;

2.

Förderung einschlägiger Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, umweltfreundlichere und weniger abfallintensive Produkte und Technologien hervorzubringen, sowie Verbreitung und Einsatz dieser Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung;

3.

Entwicklung wirksamer und aussagekräftiger Indikatoren für die Umweltbelastungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung als Beitrag zur Vermeidung der Abfallerzeugung auf sämtlichen Ebenen;

Maßnahmen, die sich auf die Konzeptions-, Produktions- oderund Vertriebsphase auswirken können

4.

Förderung von Ökodesign (systematische Einbeziehung von Umweltaspekten in das Produktdesign mit dem Ziel, die Umweltbilanz des Produkts über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern) und von Mehrwegverpackungen;

5.

Bereitstellung von Informationen über Techniken zur Abfallvermeidung im Hinblick auf einen erleichterten Einsatz des Standes der Technik in der Industrie;

6.

Schulungsmaßnahmen für die zuständigen Behörden hinsichtlich der Einbeziehung der Abfallvermeidungsanforderungen bei der Erteilung von Genehmigungen für Behandlungsanlagen und für IPPC-Anlagen;

7.

Einbeziehung von Maßnahmen zur Vermeidung der Abfallerzeugung in Anlagen, die nicht unter die Richtlinie 2008/1/EG fallen, zB Maßnahmen zur Bewertung der Abfallvermeidung und zur Aufstellung von Plänen;

8.

Sensibilisierungsmaßnahmen oder Unterstützung von Unternehmen bei der Finanzierung, Entscheidungsfindung oder Ähnliches, insbesondere Maßnahmen, die sich gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen richten und auf bewährte Netzwerke des Wirtschaftslebens zurückgreifen;

9.

Rückgriff auf freiwillige Vereinbarungen, Verbraucher- und Herstellergremien oder branchenbezogene Verhandlungen, damit die jeweiligen Unternehmen oder Branchen eigene Abfallvermeidungspläne und -ziele festlegen oder abfallintensive Produkte oder Verpackungen verbessern;

10.

Förderung von Umweltmanagementsystemen wie EMAS und ISO 14001;

Verbraucherrückstände

Q2 Nicht den Normen entsprechende Produkte

Q3 Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist Q4 Unabsichtlich ausgebrachte oder verlorene oder von einem

sonstigen Zwischenfall betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe, Anlageteile usw.Maßnahmen, die bei einem solchen Zwischenfall kontaminiert worden sind

Q5 Infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder

verschmutzte Stoffe (zB Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter)

Q6 Nichtverwendbare Elemente (zB verbrauchte Batterien, Katalysatoren)

Q7 Unverwendbar gewordene Stoffe (zB kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze)

Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren (zB Schlacken, Destillationsrückstände)

Q9 Rückstände von Verfahren zur Bekämpfung der Verunreinigung (zB Gaswaschschlamm, Luftfilterrückstand, verbrauchte Filter) Q10 Bei maschineller und spanender Formgebung anfallende Rückstände

(zB Drehsich auf die Verbrauchs- und Fräsespäne)Nutzungsphase auswirken können

Q11 Bei der Förderung und der Aufbereitung von Rohstoffen anfallende

Rückstände (zB im Bergbau, bei der Erdölförderung) Q12 Kontaminierte Stoffe (zB mit PCB verschmutztes Öl) Q13 Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich

verboten ist

Q14 Produkte, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet

werden (zB in der Landwirtschaft, den privaten Haushalten, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten)

Q15 Kontaminierte Stoffe oder Produkte, die bei der Sanierung von

Böden anfallen

Q16 Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der oben

erwähnten Gruppen angehören

11.

Wirtschaftliche Instrumente, zB Anreize für umweltfreundlichen Einkauf oder die Einführung eines vom Verbraucher zu zahlenden Aufpreises für einen Verpackungsartikel oder Verpackungsteil, der sonst unentgeltlich bereitgestellt werden würde;

12.

Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationen für die breite Öffentlichkeit oder eine bestimmte Verbrauchergruppe;

13.

Förderung von Ökozeichen;

14.

Vereinbarungen mit der Industrie, wie der Rückgriff auf Produktgremien etwa nach dem Vorbild der integrierten Produktpolitik, oder mit dem Einzelhandel über die Bereitstellung von Informationen über Abfallvermeidung und umweltfreundliche Produkte;

15.

Einbeziehung von Kriterien des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung in Ausschreibungen des öffentlichen und privaten Beschaffungswesens im Sinne des Handbuchs für eine umweltgerechte öffentliche Beschaffung, das von der Kommission am 29. Oktober 2004 veröffentlicht wurde;

16.

Förderung der Wiederverwendung oder Reparatur geeigneter Abfälle, vor allem durch den Einsatz pädagogischer, wirtschaftlicher, logistischer oder anderer Maßnahmen wie Unterstützung oder Einrichtung von Zentren und Netzen für Reparatur und Wiederverwendung, insbesondere in dicht besiedelten Regionen. Dabei ist auf die Schaffung von „Green Jobs“ Bedacht zu nehmen.

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