§ 105 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die §§ 42 Abs. 1 Z 4, 45 Abs. 2 Z 3, 57 Abs. 4 Z 1 und 63 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998§ 105 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 1998 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.2019
Die §§ 42 Abs. 1 Z 4, 45 Abs. 2 Z 3, 57 Abs. 4 Z 1 und 63 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998§ 105 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 1998 in Kraft.

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