§ 14 VVG Vollziehung

Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzlerdie Bundesregierung betraut.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.10.1998 bis 31.12.2011

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzlerdie Bundesregierung betraut.

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