§ 31f KSchG (weggefallen)

Konsumentenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins§ 6 Abs. 1 Z 9 und § 9 sind auch auf solche Verträge über Reiseveranstaltungen anzuwenden, die im Übrigen nicht dem I. Hauptstück unterliegen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach § 31e Abs. 3, kann auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9 und Paragraph 9, sind auch auf solche Verträge über Reiseveranstaltungen anzuwenden, die im Übrigen nicht dem römisch eins. Hauptstück unterliegen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach Paragraph 31 e, Absatz 3,, kann auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
  2. (2)Absatz 2Soweit in Vereinbarungen von den §§ 31b bis 31e zum Nachteil des Reisenden abgewichen wird, sind sie unwirksam.Soweit in Vereinbarungen von den Paragraphen 31 b bis 31e zum Nachteil des Reisenden abgewichen wird, sind sie unwirksam.
§ 31f KSchG (weggefallen) seit 01.07.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.06.2018
  1. (1)Absatz eins§ 6 Abs. 1 Z 9 und § 9 sind auch auf solche Verträge über Reiseveranstaltungen anzuwenden, die im Übrigen nicht dem I. Hauptstück unterliegen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach § 31e Abs. 3, kann auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9 und Paragraph 9, sind auch auf solche Verträge über Reiseveranstaltungen anzuwenden, die im Übrigen nicht dem römisch eins. Hauptstück unterliegen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach Paragraph 31 e, Absatz 3,, kann auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
  2. (2)Absatz 2Soweit in Vereinbarungen von den §§ 31b bis 31e zum Nachteil des Reisenden abgewichen wird, sind sie unwirksam.Soweit in Vereinbarungen von den Paragraphen 31 b bis 31e zum Nachteil des Reisenden abgewichen wird, sind sie unwirksam.
§ 31f KSchG (weggefallen) seit 01.07.2018 weggefallen.

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