§ 23 GmbHG

GmbH-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.07.2013 bis 31.12.9999

Auf große Gesellschaften (§ 221 UGB) sind die §§ 130229 Abs. 4 bis 7 UGB und 260 AktG 1965§ 260 AktG sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 02.07.2013

In Kraft vom 01.01.2007 bis 02.07.2013

Auf große Gesellschaften (§ 221 UGB) sind die §§ 130229 Abs. 4 bis 7 UGB und 260 AktG 1965§ 260 AktG sinngemäß anzuwenden.