Begründung: Im Haus des Mannes und Gegners der gefährdeten Frau (und Antragstellerin) in einer kleinen ländlichen Gemeinde befindet sich im Erdgeschoß die Ehewohnung der Streitteile; im 1. Stock sind Ferienwohnungen untergebracht, und in den Dachbodenzimmern schlafen die drei Kinder der Streitteile. Das Erstgericht hat mit der - vom Mann nicht angefochtenen - einstweiligen Verfügung nach § 382b Abs 1 EO nach dessen Wegweisung sowie Rückkehrverbot durch die Gendarmerie nach § 38a S... mehr lesen...