SCHUG

veröffentlicht von: Nikbine
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25.01.21
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§ 18 SchUG Leistungsbeurteilung


(1)Absatz einsDie Beurteilung der Leistungen der Schüler in den einzelnen Unterrichtsgegenständen hat der Lehrer durch Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sowie durch besondere in die Unterrichtsarbeit eingeordnete mündliche, schr...

§ 19 SchUG Information der Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten


(1)Absatz einsDie Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern sind von der Beurteilung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers durch Schulnachrichten im Sinne der folgenden Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist den...

§ 23 SchUG Wiederholungsprüfung


(1)Absatz einsEin Schüler darf – ausgenommen in der Grundschule sowie in Sonderschulen mit Klassenlehrersystem sowie in der 10. bis 13. Schulstufe von Schulen, an denen die semestrierte Oberstufe geführt wird – in einem Pflichtgegenstand oder in z...

§ 43 SchUG Pflichten der Schüler


(1)Absatz einsDie Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die U...

§ 45 SchUG Fernbleiben von der Schule


(1)Absatz einsDas Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:a)Litera abei gerechtfertigter Verhinderung (Abs. 2 und 3),bei gerechtfertigter Verhinderung (Absatz 2 und 3),b)Litera bbei Erlaubnis zum Fernbleiben (Abs. 4),bei Erlaubnis zum Fernblei...

§ 47 SchUG Mitwirkung der Schule an der Erziehung


(1)Absatz einsIm Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinscha...

§ 48 SchUG Verständigungspflichten der Schule


§ 48.Paragraph 48, Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, haben der Klassenvorstand oder der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre P...
Informationen zum Autor/zur Autorin dieser Gesetzessammlung: Nikbine
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