SCHUG

veröffentlicht von: Nikbine
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25.01.21
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§ 18 SchUG Leistungsbeurteilung


(Anm.: Abs. 2a aufgehoben durch Art. 4 Z 9, BGBl. I Nr. 101/2018)

§ 23 SchUG Wiederholungsprüfung


(1) Ein Schüler darf – ausgenommen in der Grundschule sowie in Sonderschulen mit Klassenlehrersystem sowie in der 10. bis 13. Schulstufe von Schulen, an denen die semestrierte Oberstufe geführt wird – in einem Pflichtgegenstand oder in zwei Pflic...

§ 43 SchUG Pflichten der Schüler


(1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterricht...

§ 45 SchUG Fernbleiben von der Schule


(1) Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:a)bei gerechtfertigter Verhinderung (Abs. 2 und 3),b)bei Erlaubnis zum Fernbleiben (Abs. 4),c)bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen (§ 11 Abs. 6).(2) Eine gerechtf...
Informationen zum Autor/zur Autorin dieser Gesetzessammlung: Nikbine
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