§ 7 IO
(1)Absatz einsAlle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6, Absatz 3, bezeichneten Streitigkeiten, werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Auf Streitgenoss...
§ 11 IO
(1)Absatz einsAbsonderungsrechte sowie Rechte auf Aussonderung nicht zur Insolvenzmasse gehöriger Sachen werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt.(2)Absatz 2Die Erfüllung eines Aussonderungsanspruchs, die die Fortführung de...
das Verfahren kann, vor Abschluß der Prüfungstagsatzung nicht aufgenommen werden