IO

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14.02.21
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IO - Insolvenzordnung


§ 7 IO


(1)Absatz einsAlle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6, Absatz 3, bezeichneten Streitigkeiten, werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Auf Streitgenoss...
Notiz des Autors vom 14.02.2021:
das Verfahren kann, vor Abschluß der Prüfungstagsatzung nicht aufgenommen werden

§ 11 IO


(1)Absatz einsAbsonderungsrechte sowie Rechte auf Aussonderung nicht zur Insolvenzmasse gehöriger Sachen werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt.(2)Absatz 2Die Erfüllung eines Aussonderungsanspruchs, die die Fortführung de...
Notiz des Autors vom 14.02.2021:
Absonderungsrecht
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