Baum als Schadensquelle - Gesetzeslage Österreich

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12.02.25
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W-BSG - Wiener Baumschutzgesetz


Notiz des Autors vom 11.02.2025:
Definition Baum laut (1) „ Stammumfang von mindestens 40 cm, gemessen in 1 m Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung“

W-NSG - Wiener Naturschutzgesetz


§ 364 ABGB


(1)Absatz einsUeberhaupt findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur in so fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschri...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
(3) + (2)

§ 422 ABGB


(1)Absatz einsJeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat...

§ 1319 ABGB 6. Durch ein Bauwerk


§ 1319.Paragraph 1319, Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersa...
Notiz des Autors vom 13.02.2025:
Dass bei bewusst unzureichend durchgeführten Pflegemaßnahmen zur Verkehrssicherheits-Herstellung von Bäumen in Absprache mit dem verantwortlichen Baum- oder Grundstücksbesitzer die Schadenshaftpflicht judikativ abgesichert weiterhin dieser Person zugeschrieben wird, ist ihm/ihr ein zusätzliches Angebot mit den eigentlich fachmännisch ausreichenden Pflegemaßnahmen anzubieten und schließlich diese Angebotsnummer auf der Endrechnung als "nicht durchgeführt" oder 0€ anzugeben.

§ 1319b ABGB 6b. durch einen Baum


(1)Absatz einsWird durch das Umstürzen eines Baumes oder durch das Herabfallen von Ästen ein Mensch getötet oder an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Halter des Baumes für den Ersatz des Schade...

§ 1328a ABGB 1b. am Recht auf Wahrung der Privatsphäre


(1)Absatz einsWer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart oder verwertet, hat ihm den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei erheblichen Verletzung...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
(1) Bei ernstzunehmenden Sichtschutzhecken

§ 83 StVO 1960


(1)Absatz einsVor Erteilung einer Bewilligung nach § 82 ist das Vorhaben unter Bedachtnahme auf die gegenwärtigen und zu erwartenden Verkehrsverhältnisse zu prüfen. Eine wesentliche, die Erteilung der Bewilligung ausschließende Beeinträchtigung de...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
C) D) (2)

§ 91 StVO 1960


(1)Absatz einsDie Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des...
Notiz des Autors vom 11.02.2025:
(1) (2)
Informationen zum Autor/zur Autorin dieser Gesetzessammlung: B3rnh4rd
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