Kommentar zum § 84 StGB

Peter K. am 12.12.2025

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Im Zuge der Ausbildung bin ich auf das oa Kommentar gestoßen und habe zu diesem weiter recherchiert.
Ich finde weder ein Auslegung noch ein Urteil, welches die Aussage stützt.

Vielmehr geht es um die tatsächliche Beeinträchtigung, welche auch zu Hause auskuriert werden kann.


§ 84 StGB | 1. Version | 38 Aufrufe | 12.12.25
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Peter K.
Zitiervorschlag: Peter K. in jusline.at, StGB, § 84, 12.12.2025
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