Kommentar zum § 88 StGB

d.a.m. am 10.12.2025

Fehlender Halbsatz

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Vor (3) fehlt der Halbsatz:

so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

 

 


§ 88 StGB | 1. Version | 18 Aufrufe | 10.12.25
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: d.a.m.
Zitiervorschlag: d.a.m. in jusline.at, StGB, § 88, 10.12.2025
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