Kommentar zum § 85 StGB

d.a.m. am 04.12.2025

Fehlender Halbsatz

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Im Paragraphentext fehlt folgender Halbsatz am Ende von Absatz 1:

"herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."


§ 85 StGB | 1. Version | 30 Aufrufe | 04.12.25
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: d.a.m.
Zitiervorschlag: d.a.m. in jusline.at, StGB, § 85, 04.12.2025
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