Kommentar zum § 108 AußStrG

Binder-Krieglstein am 20.09.2023

Reife eines unter 14-jährigen Kindes oft ausreichend

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Kommentar eines Familienrechtsanwalts: Ob einem Kind der Kontakt zu dem nicht betreuenden Elternteil gut tut („zum Wohle des Kindes“), können auch schon unter 14-jährige Kinder (meist) sehr gut selbst beurteilen. In der Praxis werden diese Entscheidung nicht nur vom Gericht beachtet (siehe OGH 8 Ob 25/23v), sondern meist auch von den Eltern akzeptiert. Problematisch ist nur, wenn ein Kind stark vom betreuenden Elternteil beeinflusst oder gar manipuliert wird.


§ 108 AußStrG | 2. Version | 239 Aufrufe | 20.09.23
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Binder-Krieglstein
Zitiervorschlag: Binder-Krieglstein in jusline.at, AußStrG, § 108, 20.09.2023
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