Kommentar zum § 50 SPG

Thomas Schr am 22.01.2023

§33 SPG gibt es bereits!

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Wieso gibt es den § 50, wenn schon im § 33 (Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einem gefährlichen Angriff durch Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ein Ende zu setzen.) alle Informationen zur Ausübung beschrieben sind?!

Gibt es hierfür eine Erklärung?


§ 50 SPG | 2. Version | 557 Aufrufe | 22.01.23
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Thomas Schr
Zitiervorschlag: Thomas Schr in jusline.at, SPG, § 50, 22.01.2023
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